Batteriegesetz (BattG)

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Hinweistext nach BattG

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, die gekennzeichneten Produkte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Adressen kostenfreier Rückgabestellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Sie können Batterien und Akkus nach Gebrauch wahlweise bei den kommunalen Sammelstellen oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben.

Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können.

Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.

Bitte kleben Sie bei Hochleistungsbatterien, insbesondere Lithium-Ionen-Batterien, vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Vollzug des Batteriegesetzes (BattG)