LösungenE-Health
Digital Signage & Self-Service-Terminals für E-Health
Check-in-Terminals und Digital Signage für Kliniken, Praxen und Apotheken – hygienegerecht, barrierefrei nach BFSG und datenschutzkonform gemäß §75c SGB V.

Der Check-in-Prozess: von der Gesundheitskarte bis zum Wartebereich
Ein Patient betritt die Aufnahme einer Klinik oder einer größeren Facharztpraxis. Statt sich in eine Schlange am Empfangstresen einzureihen, steckt er seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ein Check-in-Terminal. Das Terminal liest die Versichertendaten aus, gleicht sie mit dem Termin im Praxisverwaltungssystem ab und bestätigt den Check-in – bei Bedarf ergänzt um die Abfrage von Zuzahlungsstatus oder die Aktualisierung von Adressdaten. Eine Anzeige im Wartebereich informiert anonymisiert über den Aufruf per Wartenummer, ohne Namen oder Diagnosen sichtbar zu machen. Parallel leitet ein Wegeleitsystem aus Deckenmonitoren und Stelen Patienten und Besucher zu den richtigen Stationen – Radiologie, Ambulanz, Aufnahme –, was gerade in großen Klinikkomplexen mit mehreren Gebäudeteilen spürbar Orientierung schafft und das Personal an der Rezeption entlastet. Am Ende des Aufenthalts übernimmt ein Self-Service-Terminal die Zuzahlung oder Rezeptausgabe, kontaktlos und ohne dass Personal für jeden Einzelfall gebunden wird.
Dieser durchgängige Prozess – Identifikation, Aufruf, Orientierung, Abschluss – stellt andere Anforderungen an Hardware als ein reines Werbedisplay im Einzelhandel: Hygiene, Datenschutz und Betriebssicherheit stehen im Gesundheitswesen an erster Stelle.
Hygiene und Betriebssicherheit im klinischen Umfeld
Terminals und Gehäuse im Gesundheitswesen müssen regelmäßiger Desinfektion standhalten, ohne dass Oberflächen oder Bedienelemente Schaden nehmen. Wir liefern Gehäuse in entsprechenden Schutzklassen (IP-Zertifizierung) und mit glatten, fugenarmen Oberflächen, die sich mit klinikkonformen Desinfektionsmitteln reinigen lassen – ein Detail, das in Ausschreibungen von Hygienefachkräften regelmäßig konkret abgefragt wird. Zur Abgrenzung: Unsere Terminals sind reine Informations- und Self-Service-Systeme und keine Medizinprodukte im Sinne der MDR – sie ersetzen keine medizinische Diagnostik oder Therapie, sondern unterstützen administrative und orientierende Abläufe rund um die Behandlung.
Der Dauerbetrieb in Kliniken kennt keine Schließzeiten. Aufnahmebereiche, Notaufnahmen und Wartezonen sind 24/7 in Betrieb, entsprechend robust muss die Elektronik ausgelegt sein – von der Displayhelligkeit für gut ausgeleuchtete Flure bis zur Ausfallsicherheit der verbauten Mediaplayer.
Datenschutz bei Patientendaten und IT-Sicherheit
Sobald ein Terminal mit Versicherten- oder Behandlungsdaten in Berührung kommt, gelten verschärfte Anforderungen: die DSGVO ebenso wie die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75c SGB V, die Krankenhäuser und größere Praxisstrukturen zur Absicherung ihrer IT-Systeme verpflichtet. Unsere Hardware ist bewusst herstellerunabhängig konzipiert – die Praxis- oder Klinik-eigene Software läuft auf dem Mediaplayer Ihrer Wahl, während wir die physische Absicherung des Terminals verantworten: abschließbare Wartungsklappen, geschützte Kabelführung und Bauraum für zusätzliche Sicherheitskomponenten wie Kartenlesegeräte mit eigener Verschlüsselung. Krankenhäuser, die im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) in digitale Patientenportale und Prozesse investiert haben, profitieren von Terminals, die sich ohne bauliche Einschränkung in bestehende Portallösungen einbinden lassen.
Barrierefreiheit für eine besonders vulnerable Nutzergruppe
Patientinnen und Patienten sind im Schnitt älter, in ihrer Mobilität eingeschränkter und in akuten Situationen weniger belastbar als Kundinnen und Kunden in anderen Branchen. Das macht Barrierefreiheit im Gesundheitswesen nicht nur zur gesetzlichen Pflicht nach BFSG 2025, sondern zur praktischen Notwendigkeit: kontraststarke, große Bedienelemente, unterfahrbare Anbauhöhen für Rollstuhlnutzer und akustische Rückmeldungen für sehbeeinträchtigte Patienten gehören bei uns zur Grundausstattung, nicht zur Zusatzoption.
Ausschreibungen im Krankenhausbau: Was Planer konkret abfragen sollten
Bei Neubau- oder Sanierungsprojekten im Krankenhausbau werden Terminal- und Displaytechnik zunehmend als eigenes Gewerk in der Leistungsbeschreibung geführt, statt sie der Möblierung zuzuschlagen. Planungsbüros und Klinikbetreiber sollten dabei konkrete, prüfbare Merkmale festlegen: Schutzklasse und Desinfektionsmittelbeständigkeit der Oberflächen, Zertifizierungsnachweise für Barrierefreiheit, Angaben zur Wartungsfreundlichkeit im laufenden Klinikbetrieb sowie Schnittstellenkompatibilität zum Krankenhausinformationssystem (KIS). Wir unterstützen Vergabestellen dabei, diese Anforderungen so zu formulieren, dass sie produktneutral bleiben, ohne an Präzision zu verlieren – ein Punkt, der bei Fördermittelprojekten im Rahmen des KHZG regelmäßig Gegenstand der Mittelverwendungsnachweise ist.
Häufige Fragen
- Sind die Check-in-Terminals Medizinprodukte?
- Nein. Unsere Terminals sind reine Informations- und Self-Service-Systeme und keine Medizinprodukte im Sinne der MDR – sie ersetzen keine medizinische Diagnostik oder Therapie, sondern unterstützen administrative und orientierende Abläufe rund um die Behandlung, etwa das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und den Abgleich mit dem Praxisverwaltungssystem.
- Warum ist Barrierefreiheit bei Patiententerminals besonders wichtig?
- Patientinnen und Patienten sind im Schnitt älter, in ihrer Mobilität eingeschränkter und in akuten Situationen weniger belastbar als Kundinnen und Kunden in anderen Branchen. Das macht Barrierefreiheit nicht nur zur gesetzlichen Pflicht nach dem BFSG 2025, sondern zur praktischen Notwendigkeit: kontraststarke, große Bedienelemente, unterfahrbare Anbauhöhen für Rollstuhlnutzer und akustische Rückmeldungen für sehbeeinträchtigte Patienten gehören bei uns zur Grundausstattung, nicht zur Zusatzoption.
- Welche Hygieneanforderungen müssen die Gehäuse im Klinikbetrieb erfüllen?
- Terminals und Gehäuse im Gesundheitswesen müssen regelmäßiger Desinfektion standhalten, ohne dass Oberflächen oder Bedienelemente Schaden nehmen. Wir liefern Gehäuse in entsprechenden Schutzklassen (IP-Zertifizierung) mit glatten, fugenarmen Oberflächen, die sich mit klinikkonformen Desinfektionsmitteln reinigen lassen – ein Detail, das in Ausschreibungen von Hygienefachkräften regelmäßig konkret abgefragt wird.
- Lässt sich das Terminal in unser bestehendes Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystem einbinden?
- Ja. Unsere Hardware ist bewusst herstellerunabhängig konzipiert – die Praxis- oder Klinik-eigene Software läuft auf dem Mediaplayer Ihrer Wahl, während wir die physische Absicherung des Terminals verantworten: abschließbare Wartungsklappen, geschützte Kabelführung und Bauraum für zusätzliche Sicherheitskomponenten wie Kartenlesegeräte mit eigener Verschlüsselung.
- Welche gesetzlichen Vorgaben zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz sind bei Patiententerminals relevant?
- Sobald ein Terminal mit Versicherten- oder Behandlungsdaten in Berührung kommt, gelten verschärfte Anforderungen: die DSGVO ebenso wie die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75c SGB V, die Krankenhäuser und größere Praxisstrukturen zur Absicherung ihrer IT-Systeme verpflichtet. Krankenhäuser, die im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) in digitale Patientenportale investiert haben, profitieren von Terminals, die sich ohne bauliche Einschränkung in bestehende Portallösungen einbinden lassen.
- Was sollten Planungsbüros bei Ausschreibungen für Klinik-Terminals konkret festlegen?
- Terminal- und Displaytechnik wird bei Neubau- oder Sanierungsprojekten im Krankenhausbau zunehmend als eigenes Gewerk in der Leistungsbeschreibung geführt. Konkret prüfbare Merkmale sind Schutzklasse und Desinfektionsmittelbeständigkeit der Oberflächen, Zertifizierungsnachweise für Barrierefreiheit, Angaben zur Wartungsfreundlichkeit im laufenden Klinikbetrieb sowie die Schnittstellenkompatibilität zum Krankenhausinformationssystem (KIS) – ein Punkt, der bei Fördermittelprojekten im Rahmen des KHZG regelmäßig Gegenstand der Mittelverwendungsnachweise ist.
Ihr Partner für Kliniken, Praxen und Apotheken
Wir statten Aufnahmebereiche, Wartezonen und Ausgabestellen in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Rehakliniken und Apotheken mit Terminal- und Displaylösungen aus, die Hygiene, Datenschutz und Barrierefreiheit gleichermaßen erfüllen.
- Check-in-Terminals mit eGK-Anbindung an Praxisverwaltungssysteme
- Hygienegerechte Gehäuse mit definierter IP-Schutzklasse
- Datenschutz- und IT-sicherheitskonforme Integration gemäß §75c SGB V und DSGVO
- Barrierefreie Bedienkonzepte für vulnerable Patientengruppen nach BFSG
- 24/7-taugliche Wegeleitsysteme für große Klinikstandorte
