BrandschutzBrandschutz-zertifiziertes Monitor-Schutzgehäuse an einer Flurwand neben einem Notausgang

VdS 6024 & Brandschutz für Digital Signage: Der vollständige Leitfaden zu A1, E120 und DIN EN 62368-1

Kurz erklärt: Die VdS-Richtlinie 6024 ist der erste einheitliche Prüfstandard für den Brandschutz von Digital-Signage-Geräten (Displays, Stelen, Terminals) in sensiblen Gebäudebereichen wie Flucht- und Rettungswegen, Foyers oder Ladenstraßen. Sie kombiniert drei Schutzebenen: die Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 (nicht brennbares Gehäusematerial), E120-Brandschutzglas nach DIN EN 13501-2 (feuerwiderstandsfähige Frontscheibe, 120 Minuten) und die Elektronik-Sicherheitsnorm DIN EN 62368-1 für die verbaute Technik. Nur Geräte, die alle drei Ebenen erfüllen und von unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Nord, MPA Dresden oder VdS selbst zertifiziert wurden, dürfen in diesen Bereichen ohne bauaufsichtliche Sondergenehmigung installiert werden.

Wer Displays, Stelen oder Kiosksysteme in Flughäfen, Bahnhöfen, Einkaufszentren, Bürogebäuden oder Krankenhäusern plant, kommt an dieser Richtlinie nicht vorbei – vor allem, wenn die Geräte in oder an Fluchtwegen stehen sollen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was VdS 6024 konkret fordert, wie die Normen zusammenspielen und worauf Betreiber, Planer und Facility Manager bei der Beschaffung achten müssen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die VdS-Richtlinie 6024?
  2. Warum Brandschutz bei Digital Signage überhaupt ein Thema ist
  3. Die relevanten Normen im Überblick
  4. Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 erklärt
  5. Brandschutzglas E120 nach DIN EN 13501-2 erklärt
  6. DIN EN 62368-1: Sicherheit der verbauten Elektronik
  7. Wo gilt was? Anwendungsbereiche im Überblick
  8. Checkliste: Worauf Sie bei der Beschaffung achten müssen
  9. Wie Werkstation-Produkte die Anforderungen erfüllen
  10. Prüfwerte & Komponenten im Detail
  11. Häufige Fragen (FAQ)
  12. Fazit
  13. Normen & Quellen

Was ist die VdS-Richtlinie 6024?

Elektronische Informations- und Werbesysteme – Monitore, Infostelen, Kiosk-Terminals, Wegeleitsysteme – sind aus modernen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Sie hängen in Foyers, stehen in Ladenstraßen, weisen an Flughäfen und Bahnhöfen den Weg. Problematisch wird es, sobald diese Geräte in oder in unmittelbarer Nähe von Flucht- und Rettungswegen installiert werden sollen: Klassische Bauvorschriften (Landesbauordnungen, Versammlungsstättenverordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien wie ASR A2.3) untersagen dort in der Regel jegliche zusätzliche Brandlast und alle elektrischen Geräte ohne besonderen Nachweis, weil sie im Brandfall Rauch, Flammen oder brennendes Tropfmaterial erzeugen könnten – genau dort, wo Menschen im Ernstfall evakuiert werden müssen.

Vor Einführung der VdS 6024 gab es dafür keinen einheitlichen Prüfmaßstab. Hersteller, Betreiber, Brandschutzplaner und Bauaufsichtsbehörden mussten Einzelfallentscheidungen treffen, oft mit unterschiedlichen Anforderungen von Bundesland zu Bundesland und von Prüfstelle zu Prüfstelle. Das kostete Zeit, Geld und Rechtssicherheit.

Die VdS Schadenverhütung GmbH – ein Tochterunternehmen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und eine der wichtigsten Prüf- und Zertifizierungsinstitutionen für vorbeugenden Brand- und Sachwertschutz in Deutschland – hat die Richtlinie VdS 6024 „Elektronische Informations- und Werbeanlagen in Rettungswegen” gemeinsam mit Versicherern, Bauaufsichtsbehörden und akkreditierten Prüfinstituten entwickelt. Ziel war ein verbindlicher, technisch nachvollziehbarer Standard, der genau festlegt:

  • welche Risikobewertung ein Gerät durchlaufen muss, bevor es in einem Rettungsweg oder sensiblen Bereich installiert werden darf,
  • welche konstruktiven Maßnahmen (Gehäusematerial, Glasart, Löschtechnik, Überwachungssensorik) ein Gerät mitbringen muss, um die Brandentstehung und -ausbreitung wirksam zu unterbinden,
  • und wie die Prüfung und Zertifizierung durch unabhängige, akkreditierte Stellen zu erfolgen hat.

Damit ist VdS 6024 keine reine Bauproduktnorm, sondern eine systemische Richtlinie, die mehrere Einzelnormen (siehe unten) zu einem Gesamtnachweis für „brandschutzkonformes Digital Signage” verknüpft. Für Betreiber bedeutet ein VdS-6024-zertifiziertes Gerät: Die Genehmigungsfähigkeit im Bauantrag bzw. die Abstimmung mit der Brandschutzbehörde wird erheblich einfacher, weil ein anerkannter, geprüfter Nachweis vorliegt statt einer aufwendigen Einzelfallprüfung.

Warum Brandschutz bei Digital Signage überhaupt ein Thema ist

Ein digitales Display unterscheidet sich brandschutztechnisch von einem klassischen Werbeplakat oder Aushang in zwei entscheidenden Punkten:

  1. Es enthält aktive Elektronik. Netzteil, Platinen, Kabel, Hintergrundbeleuchtung, teils ein Mini-PC oder Media-Player im Gehäuse – all das kann bei einem elektrischen Defekt selbst zur Zündquelle werden.
  2. Es besteht aus brennbaren Materialien. Kunststoffgehäuse, Displayfolien, Kabelisolierungen und Verklebungen sind im Normalzustand deutlich brennbarer als Putz, Beton oder Stahl.

In einem Fluchtweg summieren sich beide Risiken: Ein Gerät, das im Brandfall selbst Feuer fängt, dichten Rauch entwickelt oder brennendes Material abtropfen lässt, kann den Fluchtweg unpassierbar machen – genau in der Phase, in der er am dringendsten gebraucht wird. Deshalb verlangen Bauordnungen für Rettungswege grundsätzlich nicht brennbare Materialien (Baustoffklasse A1/A2) und untersagen zusätzliche technische Anlagen ohne gesonderten Nachweis.

VdS 6024 löst dieses Dilemma nicht durch ein Verbot, sondern durch technische Kompensation: Ein Gerät darf im Rettungsweg stehen, wenn es durch Konstruktion (nicht brennbares Gehäuse, feuerwiderstandsfähiges Glas) und aktive Sicherheitstechnik (Rauch-/Temperaturüberwachung, automatische Löschtechnik) sicherstellt, dass von ihm im Brandfall keine zusätzliche Gefährdung ausgeht – weder durch Eigenbrand noch durch Beitrag zur Brandausbreitung.

Die relevanten Normen im Überblick

VdS 6024 verweist nicht auf eine einzelne Prüfnorm, sondern bündelt Anforderungen aus mehreren etablierten Normen. Die folgende Tabelle ordnet ein, was jede Norm regelt und wer sie prüft:

Norm / RichtlinieRegeltPrüft primärTypischer Nachweis
VdS 6024Gesamtkonzept „Digital Signage in Rettungswegen”: Risikobewertung, Kombination aus Gehäuse, Glas, Löschtechnik und ÜberwachungDas Gerät als GesamtsystemVdS-Zertifikat / Anerkennung
DIN EN 13501-1Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten (Baustoffklassen A1–F)Gehäusematerial, VerkleidungKlassifizierungsbericht, Baustoffklasse A1
DIN EN 13501-2Feuerwiderstand von Bauteilen inkl. verglaster Bauteile (Klassen E, EI in Minuten)Front- bzw. SchutzglasKlassifizierungsbericht, z. B. E120
DIN EN 62368-1Sicherheit von Audio/Video-, IT- und Kommunikationstechnik-Geräten (Hazard-Based Safety Engineering)Verbaute Elektronik (Netzteil, Platinen, Verkabelung)CE-Konformität, Prüfbericht (z. B. TÜV)
DIN 14675 / EN 54 (soweit Anbindung gefordert)Brandmeldeanlagen und deren IntegrationSchnittstelle zur bestehenden BMAAnbindungsnachweis

Ein VdS-6024-konformes Gerät muss also nicht nur „irgendwie schwer entflammbar” sein, sondern über den gesamten Produktaufbau hinweg – Gehäuse, Glas, Elektronik, Sensorik – lückenlos dokumentierte Nachweise vorlegen können.

Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 erklärt

DIN EN 13501-1 ist die europäische Norm zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten. Sie teilt Materialien in Reaktionsklassen ein – also danach, wie stark ein Material selbst zu einem Brand beiträgt (Entflammbarkeit, Wärmefreisetzung, Brandausbreitung), nicht danach, wie lange es einem Feuer standhält (das regelt die Feuerwiderstandsklasse, siehe nächster Abschnitt).

KlasseBedeutungZusatzklassifizierung (Rauch/Tropfen) nötig?
A1Nicht brennbar, kein Beitrag zum Brand in jeglicher PhaseNein – A1 gilt inhärent als rauch- und tropffrei
A2Nahezu nicht brennbar, sehr begrenzter BeitragJa (s1–s3, d0–d2)
BSehr geringe EntflammbarkeitJa
CGeringe EntflammbarkeitJa
DNormale EntflammbarkeitJa
EHohe EntflammbarkeitNein (nur d2 relevant)
FKeine Leistung festgestellt / nicht klassifiziert

A1 ist die höchste erreichbare Klasse. Materialien dieser Klasse gelten als vollständig nicht brennbar – sie entwickeln unter Brandeinwirkung praktisch keine relevante Wärme, keine Flammen und keine Rauchentwicklung, weshalb für sie (anders als für A2 bis E) keine zusätzliche Bewertung von Rauchentwicklung (s = smoke) oder brennendem Abtropfen (d = droplets) erforderlich ist. Genau deshalb verlangen Bauordnungen für hochsensible Bereiche wie Rettungswege in der Regel Baustoffklasse A1: Es ist die einzige Klasse, die per Definition ausschließt, dass ein Bauteil selbst zur Brandlast oder Rauchentwicklung beiträgt.

Für Digital-Signage-Gehäuse bedeutet ein A1-Nachweis nach DIN EN 13501-1 (in Deutschland oft weiterhin parallel mit der nationalen Bezeichnung „nicht brennbar” nach DIN 4102-1 referenziert): Das tragende Gehäusematerial – bei brandschutzzertifizierten Stelen und Monitor-Gehäusen typischerweise Stahl oder Aluminium mit entsprechend zertifizierter Beschichtung – wurde durch ein akkreditiertes Prüfinstitut (z. B. MPA Dresden) im Normbrandversuch geprüft und eingestuft.

Brandschutzglas E120 nach DIN EN 13501-2 erklärt

Während DIN EN 13501-1 das Reaktionsverhalten eines Materials im Brandfall beschreibt, regelt DIN EN 13501-2 den Feuerwiderstand von Bauteilen – also wie lange ein Bauteil einem definierten Normbrand standhält, ohne seine Schutzfunktion zu verlieren. Das ist bei der Frontscheibe eines Displays oder einer Infostele die entscheidende Kenngröße, da genau diese Scheibe im Ernstfall verhindern muss, dass Flammen, Hitze oder brennende Teile aus dem Gehäuseinneren in den Rettungsweg gelangen.

Die Feuerwiderstandsklassen werden in Minuten angegeben und nach Schutzwirkung unterschieden:

KürzelBedeutungBeispiel-Klassen
E (Integrität / Etancheité)Verhindert den Durchtritt von Flammen, Rauch und heißen GasenE30, E60, E90, E120
I (Isolation)Begrenzt zusätzlich den Temperaturanstieg auf der feuerabgewandten SeiteEI30, EI60, EI90
EWIntegrität + begrenzte WärmestrahlungEW30, EW60

E120 bedeutet: Das verbaute Sicherheitsglas (bei Werkstation-Brandschutzprodukten ESG – Einscheibensicherheitsglas – mit spezieller Brandschutzausführung) hält einem genormten Brandversuch 120 Minuten stand, ohne dass Flammen, Rauch oder heiße Brandgase durch die Scheibe hindurchtreten. Das ist ein vergleichsweise hoher Wert – Standard-Fluchtwegtüren werden häufig „nur” mit T30 (30 Minuten Feuerwiderstand des Türblatts) ausgeführt. Ein E120-Glas als Frontabschluss eines Digital-Signage-Gehäuses gibt Einsatzkräften und Fluchtwegnutzern also deutlich mehr Zeitreserve, in der ein interner Gerätebrand nicht nach außen durchschlägt.

Wichtig für die Praxis: E120 ist eine Integritätsklasse ohne Isolationsanforderung. Das ist für Digital-Signage-Anwendungen ausreichend, weil es hier primär darum geht, Flammendurchtritt und Rauchaustritt in den Rettungsweg zu verhindern – nicht darum, das Gehäuse als vollwertiges Brandschutzbauteil mit Isolationswirkung wie eine Brandschutzwand einzustufen.

DIN EN 62368-1: Sicherheit der verbauten Elektronik

Die dritte Säule betrifft nicht das Gehäuse, sondern die Technik im Inneren. DIN EN 62368-1 ist die europäische Sicherheitsnorm für Geräte der Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik (sie hat die älteren Normen DIN EN 60950-1 und DIN EN 60065 abgelöst). Anders als klassische, rein grenzwertbasierte Sicherheitsnormen verfolgt sie einen gefährdungsbasierten Ansatz (Hazard-Based Safety Engineering): Statt starrer Einzelgrenzwerte wird systematisch bewertet, welche Energiequellen im Gerät vorhanden sind (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch, Strahlung) und welche Schutzmaßnahmen zwischen dieser Energiequelle und Mensch, Umgebung oder brennbarem Material erforderlich sind.

Für Digital-Signage-Geräte in Rettungswegen ist das relevant, weil hier die Elektronik selbst – Netzteil, Treiberplatinen, LED-Backlight, interne Verkabelung, ggf. verbauter Mini-PC – potenzielle Zündquelle ist. Ein nach DIN EN 62368-1 geprüftes und zertifiziertes Gerät stellt sicher, dass:

  • Überhitzungsschutz und Kurzschlusssicherung der Stromversorgung dem Stand der Technik entsprechen,
  • brennbare Bauteile im Innenraum ausreichenden Abstand bzw. Schutz zu Zündquellen haben,
  • im Fehlerfall (z. B. Bauteildefekt) keine unkontrollierte Brandausbreitung im Gehäuseinneren entstehen kann.

Diese Norm ist Grundvoraussetzung für die CE-Kennzeichnung von IT- und Signage-Geräten in der EU und bildet damit die Basis, auf der die zusätzlichen VdS-6024-Anforderungen (Gehäuse, Glas, aktive Löschtechnik) aufsetzen.

Wo gilt was? Anwendungsbereiche im Überblick

VdS 6024 ist nicht überall zwingend vorgeschrieben – ob und in welchem Umfang ihre Anforderungen greifen, hängt vom konkreten Aufstellort und der jeweiligen Bauart-/Nutzungsgenehmigung ab. In der Praxis kommt sie vor allem in folgenden Bereichen zum Tragen:

BereichTypische HerausforderungEmpfehlung
Flucht- und RettungswegeZusätzliche Brandlast/Zündquellen grundsätzlich untersagtVdS-6024-zertifiziertes Gerät (A1 + E120 + Löschtechnik) i. d. R. erforderlich
Foyers & EmpfangsbereicheOft an Rettungswege angrenzend, hohe PublikumsfrequenzJe nach Abstand zum Rettungsweg Rücksprache mit Brandschutzplaner
Ladenstraßen in EinkaufszentrenVersammlungsstättenverordnung, hohe PersonendichteZertifizierte Brandschutzversion empfohlen bzw. gefordert
Flughäfen & BahnhöfeSonderbauten mit eigenem Brandschutzkonzept, häufig Anbindung an Brandmeldeanlage gefordertVdS-6024-Gerät mit BMA-Schnittstelle
Bürogebäude, VerwaltungenMeist nur in unmittelbarer Rettungswegnähe kritischEinzelfallprüfung mit Brandschutzbeauftragtem
Frei stehende Bereiche außerhalb von RettungswegenKein VdS-6024-ZwangStandardgerät (ohne Brandschutzausführung) i. d. R. ausreichend

Praxistipp: Die konkrete Einstufung erfolgt immer im Zusammenspiel mit dem objektspezifischen Brandschutzkonzept und der zuständigen Bauaufsichts- bzw. Brandschutzbehörde. Ein VdS-6024-zertifiziertes Produkt ersetzt nicht die Abstimmung mit dem Brandschutzplaner, erleichtert sie aber erheblich, weil ein anerkannter, dokumentierter Nachweis vorliegt.

Checkliste: Worauf Sie bei der Beschaffung achten müssen

Bevor Sie ein Display, eine Stele oder ein Terminal für einen sensiblen Bereich beschaffen, sollten Sie folgende Punkte klären bzw. vom Anbieter nachweisen lassen:

  • Ist der Aufstellort ein Rettungsweg, Fluchtweg oder angrenzender Bereich? Klärung mit Brandschutzplaner/Bauaufsicht vor der Beschaffung.
  • Liegt eine VdS-6024-Zertifizierung bzw. -Anerkennung für das konkrete Gerät vor (nicht nur für die Produktfamilie)?
  • Ist das Gehäusematerial nach DIN EN 13501-1 als A1 klassifiziert? Klassifizierungsbericht anfordern.
  • Ist die Frontscheibe als Brandschutzglas eingestuft (z. B. E120 nach DIN EN 13501-2)?
  • Verfügt das Gerät über aktive Rauch- und Temperaturüberwachung?
  • Ist eine automatische, ungiftige und rückstandsfreie Löschtechnik verbaut (keine Beschädigung von Gerät/Umgebung im Auslösefall)?
  • Erfüllt die verbaute Elektronik DIN EN 62368-1 (CE-Konformität, Prüfbericht einsehbar)?
  • Kann das Gerät an eine bestehende Brandmeldeanlage (BMA) angebunden werden, falls objektseitig gefordert?
  • Wurden die Komponenten von unabhängigen, akkreditierten Stellen geprüft (z. B. TÜV Nord, MPA Dresden, VdS, JOB)?
  • Liegen alle Nachweise schriftlich und produktspezifisch vor – nicht nur als allgemeine Herstelleraussage?

Wie Werkstation-Produkte die Anforderungen erfüllen

Werkstation bietet für genau diese Einsatzfälle eigene, VdS-6024-konforme Brandschutzvarianten der Digital-Signage-Produktlinien an. Zwei Beispiele:

Lena FP Pro Brandschutzstele (43″/50″/65″)

Die Brandschutzversion der Lena-Infostele bringt alle Kernanforderungen aus VdS 6024 in einem Gerät zusammen:

  • Zertifizierte Sicherheit nach A1 (DIN EN 13501-1) & VdS 6024
  • Hochfeuerbeständiges E120-ESG-Brandschutzglas als Frontabschluss
  • Rauch- und Temperaturüberwachung im Gehäuseinneren
  • Integrierte Löschkartusche mit ungiftigem, zerstörungsfreiem Löschgas
  • Optional: Integration in eine bestehende Brandmeldeanlage
  • Verbaute Komponenten geprüft u. a. von TÜV Nord, MPA Dresden, VdS, JOB
  • 4K-UHD-Display (3.840 × 2.160) in 43″, 50″ oder 65″, ab 500 cd/m² Helligkeit, optional mit Touchscreen

Dani FP Pro Brandschutzmonitor (43″/50″/65″)

Die Wandmontage-Variante für Bereiche, in denen kein freistehendes Gerät, sondern ein Brandschutz-Schaukasten mit VESA-Wandhalterung benötigt wird – mit identischer Sicherheitsausstattung: A1-Gehäuse, E120-Glas, Rauch-/Temperaturüberwachung, Löschkartusche, optionale BMA-Anbindung und Prüfung durch dieselben unabhängigen Institute.

Beide Modelle basieren auf den Standardlinien Lena Infostele und Dani Schaukasten (ohne Brandschutzausstattung, für unkritische Bereiche außerhalb von Rettungswegen) und sind als direkte Brandschutz-Upgrades dazu konzipiert – gleiche Displaygrößen, gleiche 4K-UHD-Auflösung, gleiche Bedienlogik, aber mit vollständiger VdS-6024-Sicherheitsausstattung. Eine Übersicht aller Modelle finden Sie auf der Produktübersicht.

Prüfwerte & Komponenten im Detail

Die folgende Tabelle fasst die sicherheitsrelevanten Komponenten der Werkstation-Brandschutzgeräte (FP-Pro-Linie) und die jeweils zugrunde liegende Prüfnorm zusammen:

KomponenteAnforderung / AusführungZugrunde liegende Norm
GehäusematerialNicht brennbar, Klasse A1DIN EN 13501-1
FrontscheibeESG-Brandschutzglas, Feuerwiderstand 120 MinutenDIN EN 13501-2 (E120)
Elektronik (Netzteil, Platinen, Verkabelung)Hazard-Based Safety Engineering, CE-konformDIN EN 62368-1
BrandfrüherkennungIntegrierte Rauch- und TemperaturüberwachungVdS 6024
LöschtechnikAutomatische Löschkartusche, ungiftiges & zerstörungsfreies LöschgasVdS 6024
Anbindung GebäudetechnikOptionale Schnittstelle zu bestehender Brandmeldeanlage (BMA)DIN 14675 / EN 54 (objektspezifisch)
Unabhängige PrüfungKomponentenprüfung u. a. durch TÜV Nord, MPA Dresden, VdS, JOBDiverse, je nach Bauteil

Häufige Fragen (FAQ)

Ist VdS 6024 gesetzlich vorgeschrieben?

VdS 6024 ist zunächst eine private Richtlinie eines Prüfinstituts, keine unmittelbar bindende Rechtsnorm. Sie entfaltet ihre Wirkung aber dadurch, dass Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzplaner und Versicherer sie als anerkannten Stand der Technik heranziehen, um die bauordnungsrechtliche Anforderung „keine zusätzliche Brandlast/Zündquelle im Rettungsweg” nachweisbar zu erfüllen. In der Praxis wird die Einhaltung von VdS 6024 daher häufig zur faktischen Voraussetzung für die Genehmigung, auch wenn sie nicht wortwörtlich in der jeweiligen Landesbauordnung genannt ist.

Was ist der Unterschied zwischen A1 und E120?

A1 (nach DIN EN 13501-1) beschreibt das Brandverhalten eines Materials – also ob und wie stark es selbst brennt, Wärme freisetzt oder Rauch entwickelt. E120 (nach DIN EN 13501-2) beschreibt den Feuerwiderstand eines Bauteils über die Zeit – wie lange z. B. eine Glasscheibe einem Normbrand standhält, ohne Flammen oder Rauch durchzulassen. Ein VdS-6024-konformes Gerät braucht beides: ein A1-Gehäuse und ein feuerwiderstandsfähiges Glas wie E120.

Muss jedes Display in einem Gebäude VdS-6024-zertifiziert sein?

Nein. Die Anforderungen greifen primär dort, wo Geräte in oder unmittelbar an Flucht- und Rettungswegen sowie in vergleichbar sensiblen Bereichen (z. B. Versammlungsstätten) installiert werden. Displays in unkritischen Bereichen – etwa in einem Büro ohne Rettungswegfunktion – benötigen in der Regel keine Brandschutzausführung. Die genaue Einstufung erfolgt immer objektspezifisch mit dem zuständigen Brandschutzplaner.

Was bedeutet die „Löschkartusche” in den Brandschutzgeräten konkret?

Es handelt sich um eine im Gehäuse integrierte automatische Löscheinheit, die bei Detektion von Rauch oder unzulässigem Temperaturanstieg auslöst und ein ungiftiges, rückstands- bzw. zerstörungsfreies Löschgas freisetzt. Das unterscheidet sie von klassischen Pulver- oder Schaumlöschern, die selbst Folgeschäden an Elektronik und Umgebung verursachen würden – hier soll ein beginnender Schwelbrand im Gehäuseinneren gestoppt werden, bevor er sich weiterentwickelt.

Kann eine Brandschutzstele an die bestehende Brandmeldeanlage (BMA) des Gebäudes angeschlossen werden?

Ja, die FP-Pro-Geräte bieten optional eine Schnittstelle zur Integration in eine bestehende Brandmeldeanlage. Ob und wie diese Anbindung im Einzelfall gefordert ist, richtet sich nach dem objektspezifischen Brandschutzkonzept – bei Sonderbauten wie Flughäfen oder Bahnhöfen ist sie häufig Teil der Genehmigungsauflagen.

Wer prüft und zertifiziert Brandschutz-Digital-Signage nach VdS 6024?

Die Zertifizierung bzw. Anerkennung erfolgt durch die VdS Schadenverhütung GmbH selbst. Die einzelnen Komponenten (Gehäusematerial, Glas, Elektronik) werden zusätzlich von unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituten wie TÜV Nord, MPA Dresden oder weiteren Materialprüfanstalten (z. B. JOB) im jeweiligen Fachbereich geprüft. Ein vollständiges VdS-6024-Produkt stützt sich also auf mehrere, sich ergänzende Prüfnachweise statt auf ein einzelnes Zertifikat.

Ist ein A1-Gehäuse allein schon ausreichend für den Einsatz im Rettungsweg?

Nein. A1 ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung. VdS 6024 verlangt zusätzlich ein feuerwiderstandsfähiges Frontglas (z. B. E120), eine nach DIN EN 62368-1 sichere Elektronik sowie in der Regel aktive Überwachungs- und Löschtechnik. Erst das Zusammenspiel aller Komponenten ergibt die Konformität mit der Richtlinie.

Welche Displaygrößen gibt es bei den Brandschutz-Produkten von Werkstation?

Die Brandschutzlinien Lena FP Pro (Stele) und Dani FP Pro (Wandmonitor) sind jeweils in 43″, 50″ und 65″ mit 4K-UHD-Auflösung (3.840 × 2.160) und einer Displayhelligkeit ab 500 cd/m² erhältlich, optional mit Touchscreen.

Fazit

VdS 6024 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern die praktikable Antwort auf ein reales Problem: Digital Signage soll auch dort informieren und werben können, wo Bauordnungen aus gutem Grund strengste Brandschutzanforderungen stellen – in Flucht- und Rettungswegen. Wer die drei zentralen Bausteine kennt (A1-Gehäuse nach DIN EN 13501-1, E120-Glas nach DIN EN 13501-2, sichere Elektronik nach DIN EN 62368-1) und bei der Beschaffung konsequent auf unabhängige Zertifizierungsnachweise achtet, kann Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigen und das Brandrisiko im Gebäude nachweislich reduzieren. Werkstation bietet mit der FP-Pro-Linie (Lena FP Pro, Dani FP Pro) Geräte an, die diese Anforderungen bereits werksseitig vollständig erfüllen und durch unabhängige Institute geprüft sind.

Normen & Quellen

  • VdS Schadenverhütung GmbH – Richtlinie VdS 6024: Elektronische Informations- und Werbeanlagen in Rettungswegen
  • DIN EN 13501-1 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
  • DIN EN 13501-2 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Feuerwiderstand
  • DIN EN 62368-1 – Sicherheit von Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten
  • DIN 14675 / EN 54 – Brandmeldeanlagen (soweit objektseitige Anbindung gefordert)

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine objektspezifische Brandschutzplanung. Klären Sie die konkreten Anforderungen an Ihrem Standort immer mit Ihrem Brandschutzplaner bzw. der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ab.