LösungenE-Government
Digital Signage & Self-Service-Terminals für E-Government
Self-Service-Terminals und Digital Signage für Bürgerämter, Rathäuser und Behörden – normgerecht nach BFSG, BITV 2.0 und OZG. Beratung für Ausschreibungen nach VgV und UVgO.

Vom Wartemarkenzug bis zur Gebührenzahlung – ein Bürgeramt im Digitalzeitalter
Der Ablauf im Bürgeramt folgt seit Jahrzehnten demselben Muster – nur die Werkzeuge haben sich verändert. Eine Bürgerin betritt das Rathaus, um ihren Personalausweis zu verlängern. Statt an einem Empfangstresen anzustehen, zieht sie an einem Self-Service-Terminal eine Wartemarke und wählt dabei bereits das passende Anliegen aus einer strukturierten Themenliste – „Personalausweis", „Ummeldung", „Gewerbeanmeldung". Das Terminal übergibt die Auswahl an das Aufrufsystem der Behörde, ein Deckenmonitor im Wartebereich zeigt die aktuelle Nummer und den zugewiesenen Schalter, während eine zweite Anzeige Wartezeiten, aktuelle Mitteilungen des Ordnungsamts und Verweise auf das Servicekonto (BundID) einblendet. Wer den Antrag lieber online über das jeweilige Fachverfahren stellen möchte, findet an einer Stele im Eingangsbereich einen QR-Code, der direkt zum entsprechenden OZG-Verwaltungsportal führt – die physische und die digitale Verwaltung greifen an dieser Stelle nahtlos ineinander. Am Ende des Termins übernimmt ein Zahlungsterminal die Gebührenerhebung, kontaktlos und quittungsfähig, sodass auch dieser Schritt ohne Medienbruch abläuft.
Dieser Prozess – Ankunft, Anliegenerfassung, Aufruf, Information, Bezahlung – ist der Kern dessen, wofür wir unsere Hardware entwickeln. Anders als bei klassischen Digital-Signage-Projekten im Handel steht im Verwaltungskontext nicht die werbliche Wirkung im Vordergrund, sondern die rechtssichere, barrierefreie und dauerbetriebstaugliche Bereitstellung hoheitlicher Informationen.
Beschaffung unter besonderen Rahmenbedingungen
Öffentliche Auftraggeber unterliegen bei der Anschaffung von Terminal- und Anzeigetechnik anderen Regeln als private Unternehmen. Ausschreibungen nach VgV bzw. UVgO verlangen eindeutige, technisch nachprüfbare Leistungsbeschreibungen – wir unterstützen Vergabestellen und Planungsbüros dabei, Leistungsverzeichnisse zu formulieren, die produktneutral bleiben und dennoch die tatsächlich benötigten Eigenschaften klar benennen: Schutzklasse, Bauform, Zertifizierungen, Schnittstellen zum Aufrufsystem und zur bestehenden IT-Infrastruktur der Kommune.
Zentral ist dabei die Barrierefreiheit. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) 2025 und den bereits geltenden Anforderungen der BITV 2.0 sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 müssen öffentlich zugängliche Terminals so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen eigenständig bedienbar sind – von der Anbauhöhe über kontraststarke Bedienoberflächen bis zur akustischen Rückmeldung. Wir liefern Gehäuse und Aufstellsysteme, die diese Vorgaben konstruktiv erfüllen, statt sie nachträglich behelfsmäßig nachzurüsten.
Zweiter Schwerpunkt ist der bauliche Brandschutz. Rathäuser, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude verfügen häufig über Flucht- und Rettungswege, in denen nur Materialien mit Baustoffklasse A1 (nichtbrennbar) verbaut werden dürfen. Unsere Wand- und Stelengehäuse mit A1-Zertifizierung sowie VdS-6024-Zulassung ermöglichen die Installation von Monitoren und Terminals genau dort, wo klassische Displaygehäuse aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wären – ein Aspekt, den Brandschutzbeauftragte und Bauämter bei der Abnahme regelmäßig prüfen.
Datenschutz und Betrieb im Verwaltungsalltag
Da an vielen Terminals personenbezogene Daten anklingen – etwa bei der Anliegenerfassung oder Gebührenzahlung – muss die Hardware DSGVO-konforme Softwarelösungen ohne bauliche Einschränkung aufnehmen können. Wir liefern die Gehäuse herstellerunabhängig und mit ausreichend Bauraum für Kartenleser, Kameras oder biometrische Erfassungseinheiten, sodass Kommunen ihre bestehende Fachverfahrenssoftware unverändert integrieren können, statt sich an einen Hardwarehersteller zu binden.
Für den Dauerbetrieb in Publikumsverkehr – oft zehn oder mehr Stunden täglich, fünf bis sechs Tage die Woche – sind unsere Systeme auf 24/7-Tauglichkeit ausgelegt, inklusive Vandalismusschutz für frei zugängliche Standorte in Foyers und Außenbereichen.
Häufige Fragen
- Muss ich in der Ausschreibung einen bestimmten Terminal-Hersteller benennen?
- Nein. Nach VgV bzw. UVgO müssen Leistungsverzeichnisse produktneutral formuliert sein. Wir unterstützen Vergabestellen und Planungsbüros dabei, die tatsächlich benötigten Eigenschaften – Schutzklasse, Bauform, Zertifizierungen, Schnittstellen zum Aufrufsystem und zur bestehenden IT-Infrastruktur der Kommune – so zu beschreiben, dass die Ausschreibung technisch nachprüfbar bleibt, ohne einen Anbieter vorwegzunehmen.
- Welche Vorgaben zur Barrierefreiheit gelten für Terminals im Bürgeramt?
- Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) 2025 sowie nach der bereits geltenden BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102 müssen öffentlich zugängliche Terminals von Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen eigenständig bedienbar sein – das betrifft die Anbauhöhe, kontraststarke Bedienoberflächen und akustische Rückmeldung. Wir liefern Gehäuse und Aufstellsysteme, die diese Vorgaben konstruktiv erfüllen, statt sie nachträglich behelfsmäßig nachzurüsten.
- Warum benötigt ein Terminal im Foyer oder Flur eine besondere Brandschutz-Zulassung?
- Rathäuser, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude verfügen häufig über Flucht- und Rettungswege, in denen nur Materialien der Baustoffklasse A1 (nichtbrennbar) verbaut werden dürfen. Unsere Wand- und Stelengehäuse mit A1-Zertifizierung und VdS-6024-Zulassung ermöglichen die Installation genau dort, wo klassische Displaygehäuse aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wären – ein Punkt, den Brandschutzbeauftragte und Bauämter bei der Abnahme regelmäßig prüfen.
- Wie wird der Datenschutz bei der Anliegenerfassung am Terminal sichergestellt?
- Da an vielen Terminals personenbezogene Daten anfallen, etwa bei Anliegenerfassung oder Gebührenzahlung, liefern wir die Gehäuse herstellerunabhängig und mit ausreichend Bauraum für Kartenleser, Kameras oder biometrische Erfassungseinheiten. Kommunen können so ihre bestehende, DSGVO-konforme Fachverfahrenssoftware unverändert integrieren, statt sich an einen Hardwarehersteller zu binden.
- Wie hängen die Terminals mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der BundID zusammen?
- An der Stele im Eingangsbereich führt ein QR-Code direkt zum passenden OZG-Verwaltungsportal, sodass Bürgerinnen und Bürger den Antrag alternativ online stellen können. Ergänzend blendet eine zweite Anzeige im Wartebereich Hinweise auf das Servicekonto BundID ein – physische und digitale Verwaltung greifen so ohne Medienbruch ineinander.
- Sind die Terminals für den Dauerbetrieb in stark frequentierten Bürgerämtern ausgelegt?
- Ja. Für den Publikumsverkehr im Bürgeramt – oft zehn oder mehr Stunden täglich an fünf bis sechs Tagen die Woche – sind unsere Systeme auf 24/7-Tauglichkeit ausgelegt, inklusive Vandalismusschutz für frei zugängliche Standorte in Foyers und Außenbereichen.
Ihr Ansprechpartner für Kommunen und Behörden
Ob Neubauprojekt, Sanierung eines Bürgeramts oder Rahmenvertrag über mehrere Standorte einer Kommune – wir beraten Vergabestellen, Architekturbüros und IT-Verantwortliche der öffentlichen Hand von der Leistungsbeschreibung bis zur schlüsselfertigen Installation. Made in Germany, seit über 30 Jahren im Einsatz bei Behörden und öffentlichen Auftraggebern.
- Self-Service-Terminals für Anliegen- und Wartemarkenerfassung
- Wand- und Stelengehäuse mit A1-Brandschutz und VdS-6024-Zulassung
- Barrierefreie Bedienkonzepte gemäß BFSG, BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102
- Herstellerunabhängige Integration bestehender Fachverfahren und Servicekonten (BundID)
- Unterstützung bei produktneutralen Leistungsverzeichnissen nach VgV/UVgO
