Ausgesetzt

Wir hatten eine Anfrage von einem großen Konzern. Wir sollten VIELE Terminals liefern. Aber – die Sache hatte mehrere Haken (oder müsste das ‚Häken‘ heißen? :-). Und die waren in einem fast 100-seitigen Vertragswerk des Konzerneinkaufs aufgelistet – dem „Rahmenvertrag zur IT-Beschaffung“. Aus meiner Sicht hätte man den Rahmenvertrag in einem Satz zusammenfassen können. Der Satz würde dann in etwa so lauten: „Wir kaufen etwas bei einem Lieferanten – der Lieferant ist immer schuld wenn was nicht funktioniert – die Garantiezeit beträgt 150 Jahre – und überhaupt ist der Lieferant mit Leistung der Unterschrift rechtelos – aber pflichtenbeladen – und bezahlt wird frühestens in 6 Monaten“.

In einem (wesentlichen) Punkt konnten wir uns aber – zumindest teilweise – dursetzen: Denn in Anlage 3 auf Seite 78/VI-454 – Abschnitt IIXB – Unterabschnitt 4712-A04 – Nr. 1.1.2.3.4.5.6.99ff in der Version vom 29.08.2010 stand unter der der Überschrift: „Code of Conduct“ der folgende (wunderschöne) Satz: „Jegliche Formen von Zwang sind verboten. Die Anwendung von körperlichen Strafen, nötigenden mentalen oder physischen Zwangs sowie Beleidungen und Beschimpfungen von Mitarbeitern des Zulieferers sind verboten!“

Was ein Mist. Damit wurde unsere bis dahin gelebte Firmenphilosophie ad absurdum geführt. All das machen wir täglich – und somit konnten wir nicht unterschreiben. Wir haben beim Kunden also folgenden Kompromissvorschlag eingereicht (und wer mich kennt der weiß – das ist KEIN Witz!): „Wir werden die bisher übliche öffentliche Prügelstrafe für ungehorsame Mitarbeiter/innen vorübergehend aussetzen. Und beleidigt wird bei uns sowieso nur der Chef“.

Und was soll ich sagen? Wir haben den Auftrag tatsächlich bekommen! Und natürlich haben wir – nach Abschluss dieses Projekts – die öffentliche Prügelstrafe UMGEHEND wieder eingeführt 🙂